Elbi Stempel aus Holz - Lehrer Motivstempel - superstark
inkl. 19% MwSt., zzgl. Versandkosten (3,90 € zzgl. MwSt.). Mindestbestellwert 10,00 €. Bequemer Kauf auf Rechnung.
Produktbeschreibung
Der Lehrerstempel „superstark“ gehört zu der Serie „ganz starke Stempel“.
Ein starker Löwe als lustiger Motivstempel drückt in der modernen Schülersprache Anerkennung für besonders starke Leistungen oder auch Verhaltensweisen aus.
Es ist eine ganz besondere Freude für jedes Schulkind, so einen echt starken Stempel zu bekommen. Um ganz besonders starke Leistungen oder Verhaltensweisen nicht immer nur mit dem gleichen Stempelmotiv zu belohnen, kann hier alternativ auch auf weitere „starke Stempel“ aus dem pädagogischen Stempelangebot des Elbi Verlages zurückgegriffen werden.
Produktdetails & Spezifikationen
- Artikelnummer
- K12/1
- Material
- Hochwertiges Buchenholz
- Abmessungen (L × B × H)
- ca. 28 × 28 × 44 mm
- Einsatzbereich
- Grundschule, Unterricht & Hausaufgaben
Produktsicherheit & Herstellerangaben (GPSR)
Hersteller / Inverkehrbringer in der EU:
ELBI Verlag GmbH, Schillerstr. 24, 74214 Schöntal, Deutschland
Kontakt: info@elbi.de | Tel.: +4981049084010
Produktidentifikation: SKU / Artikel-Nr. K12/1
Sicherheitshinweise: Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch im Schul- und Büroalltag. Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren bei Kleinteilen (Erstickungsgefahr). CE-Kennzeichnung konform, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Gewährleistung: 24 Monate gesetzliche Konformitätsgewährleistung für Verbraucher gemäß § 437 ff. BGB.
Versand & Kauf auf Rechnung
Zahlung: Bequemer Kauf auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel für Schulen, Lehrkräfte, Behörden und Privatpersonen.
Versanddienstleister: Schneller und zuverlässiger Post- und Paketversand (3,90 € zzgl. MwSt.). Lieferzeit ca. 2–4 Werktage.
Mindestbestellwert: 10,00 € Mindestwarenwert pro Bestellung.
Gesetzliches Widerrufsrecht: Als Verbraucher können Sie Ihre Bestellung binnen 14 Tagen widerrufen. Nutzen Sie hierfür auch jederzeit unseren bequemen elektronischen Widerrufsservice (§ 356a BGB).